Prämienaktion „Projektvermittlung durch Berater“

Teilnahmebedingungen

1. Anbieter

Anbieter der Prämienaktion ist die Unique Outsourcing GmbH, Landsberger Straße 370a, 80687 München (nachfolgend „Unique“) genannt.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind selbständig tätige Personen (nachfolgend „Berater“ genannt), die sich in einer bestehenden vertraglichen Beziehung zur Unique befinden oder mit Unique eine solche vertragliche Beziehung im Rahmen dieser Aktion begründen wollen.

3. Gegenstand der Prämienaktion

Gegenstand der Prämienaktion ist die erfolgreiche Vermittlung von bisher unbekannten Projektaufträgen bei potenziellen Kundenunternehmen durch den Berater.

Ein Projektauftrag gilt als unbekannt, wenn zu dem vom Berater benannten Kundenprojekt zum Zeitpunkt der Vermittlung seitens Unique keinerlei Vertrags- oder Angebotsbindung besteht. In diesem Zusammenhang sind Vertrags- oder Angebotsverhandlungen zum konkreten Projekt einer vertraglichen Bindung gleichzusetzten.

Sobald ein Berater Unique ein potenzielles, neues Projekt vorschlägt, wird Unique unverzüglich prüfen, ob nach den vorstehenden Voraussetzungen von einem bisher unbekannten Projekt im Sinne dieser Prämienaktion auszugehen ist und das Ergebnis der Überprüfung dem Berater in Textform mitteilen.

Für jedes erfolgreich neu eingebrachte Kundenprojekt, das in der Folge zu einem Vertragsabschluss mit Unique führt, kann der Berater sodann vorübergehend eine Prämie in Form eines erhöhten Stundenhonorars nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen erhalten.

4. Voraussetzungen für die Prämiengewährung

Ein Anspruch auf Gewährung der Prämie entsteht, wenn sämtliche der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a) Das durch den Berater vorgestellte Kundenprojekt wurde von Unique in Textform als bisher unbekannt bestätigt.

b) Zwischen dem hinter dem vermittelten Kundenprojekt stehenden Kundenunternehmen und Unique wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen.

c) Zwischen dem Berater und Unique wurde ein Rahmenvertrag sowie ein Projektvertrag über Beratungsdienstleistungen abgeschlossen, in dessen Rahmen sich der Berater zur Leistungserbringung als Subunternehmer für projektbezogene Dienstleistungen für Kundenunternehmen der Unique verpflichtet.

d) Der Berater erbringt abrechenbare Leistungen, die durch ein Kundenunternehmen abgenommen und von Unique bestätigt werden.

e) Sämtliche unter Ziffer 4 b) und c) genannten Verträge müssen bis spätestens 28. Februar 2026 rechtswirksam unterzeichnet sein.

5. Höhe und Umfang der Prämie

1. Der Berater erhält zusätzlich zum vertraglich innerhalb des Rahmenvertrags sowie des Projektvertrags über Beratungsdienstleistungen vereinbarten Stundenhonorar vorübergehend eine Prämie in Höhe von 10,00 € netto pro geleisteter und in Rechnung gestellter Mannstunde.

2. Maßgeblich für die Prämienberechnung sind ausschließlich die vom Kundenunternehmen innerhalb des vermittelten Projekts durch den Berater selbst oder eine andere mit Unique in einer Vertragsbeziehung stehende, selbständig tätige Person erbrachten, abgenommenen und von Unique bestätigten Stunden.

3. Sollte der Berater mehrere Kundenprojekte an die Unique vermittelt haben, können die prämienberechtigenden Mannstunden auch bei sämtlichen vom Berater vermittelten Kundenprojekten durch den Berater selbst oder eine andere mit Unique in einer Vertragsbeziehung stehende, selbständig tätige Person erbracht werden.

4. Die Prämie wird unabhängig von der Anzahl der vermittelten Projekte jedoch stets pro Berater für maximal 200 Stunden gewährt.

6. Auszahlung der Prämie

Die Prämie wird stets im Verhältnis zur Höhe der monatlich erbrachten und vom Berater abzurechnenden Stunden fällig. Sollten die Stunden im eingebrachten Projekt nicht durch den Berater selbst, sondern durch eine andere mit Unique in einer Vertragsbeziehung stehende, selbständig tätige Person erbracht werden, verpflichtet sich Unique die abgerechneten Stunden dem Berater mitzuteilen. Der Berater wird seine an Unique nach Maßgabe des Rahmen- und Projektvertrages zu stellende Rechnung um den Prämienanspruch ergänzen.

Eine Barauszahlung oder Übertragung der Prämie auf Dritte ist ausgeschlossen.

7. Laufzeit der Prämienaktion

Die Prämienaktion endet am 31. Dezember 2026.

8. Sonstige Bestimmungen

1. Die Teilnahme an der Aktion setzt die vollständige Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen voraus.

2. Unique behält sich das Recht vor, die Aktion aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der ordnungsgemäße Ablauf der Aktion aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.